30.11.2022

Das Neue Bürgergeld

Mit der Einführung des neuen Bürgergeld wird die bisherige Regelung nach Hartz IV abgelöst.

Das neue Bürgergeld

Regelsätze angehoben

Geplanter Start: 1 Januar 2023

  • Alleinerziehende/Alleinstehende: 502€
  • Paare je Partner/-in: 451€
  • Pro Kind je Alter: 318-420€
  • 1 Jahr Karrenzeit: 40.000 bleiben unberührt
  • Sanktionen ab 1. Tag möglich z.B. wenn es keine Bemühungen um eine Stelle gibt: 10-30% Kürzung

Vermittlungsvorrang entfällt

  • Stärkerer Fokus auf Weiterbildung und Qualifizierung

Weitere Infos zum Start des geplanten Bürgergeld finden Sie auch auf der Seite der Bundesregierung.