30.11.2022
Das Neue Bürgergeld
Mit der Einführung des neuen Bürgergeld wird die bisherige Regelung nach Hartz IV abgelöst.
Regelsätze angehoben
Geplanter Start: 1 Januar 2023
- Alleinerziehende/Alleinstehende: 502€
- Paare je Partner/-in: 451€
- Pro Kind je Alter: 318-420€
- 1 Jahr Karrenzeit: 40.000 bleiben unberührt
- Sanktionen ab 1. Tag möglich z.B. wenn es keine Bemühungen um eine Stelle gibt: 10-30% Kürzung
Vermittlungsvorrang entfällt
- Stärkerer Fokus auf Weiterbildung und Qualifizierung
Weitere Infos zum Start des geplanten Bürgergeld finden Sie auch auf der Seite der Bundesregierung.