08.03.2022

Betrieblicher Infektionsschutz

Diese Corona-Schutzregeln enden am 20.März 2022

Diese Corona Schutzregeln enden am 20 März 2022

Der Überblick

Sofern der Bundestag keine Verlängerung der bisher geltenden Corona-Schutzregeln auf Basis des §28b Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschließt, enden am 20.03.2022 eine Reihe von Schutzregeln.

Die Durchführung von digitalen BetriebsversammlungenBetriebsräteversammlungen und JAV-Versammlungen sind ab dem 20.März nicht mehr möglich. Beschäftigte müssen ab dem 20.März keinen Nachweis über ihre Corona-Schutzimpfung, ihrem Genesenenstatus oder negativen Corona-Test erbringen.

Für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereicht gilt ab dem 16.März eine gesetzliche Impfpflicht.

Keine Angebotspflicht auf Home-Office. Arbeitgeber sind nicht mehr verpflichtet ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause anzubieten. Auf Wunsch des Arbeitgebers, müssen Beschäftigte ab dem 20.März wieder ins Büro.

Viele Unternehmen haben aber den Vorteil von mobilen Arbeiten und Home-Office erkannt und führen hybride Arbeitsmodelle ein. Dies wurde häufig auch ich Form von Betriebsvereinbarungen festgelegt.

Mit Blick auf die derzeitige Entwicklung des Infektionsgeschehens, ist es aber noch unklar, ob alle Schutzmaßnahmen der Arbeitsschutzverordnung wegfallen.