Durchsetzung von Betriebsratsrechten – Von der Einigungsstelle bis zum Strafverfahren
Was passiert, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat nicht zu einer gütlichen Einigung kommen? In diesem Seminar werden Möglichkeiten aufgezeigt, mit deren Hilfe sich Betriebsräte zur Wehr setzen können
Über das Seminar
Bereits im § 2 Abs. 1 legt das Betriebsverfassungsgesetz fest, dass die Betriebsparteien “vertrauensvoll” und “zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes” zusammenarbeiten sollen. Nicht immer ist aber eine solche auf Konsens und gegenseitige Wertschätzung aufbauende Arbeitsweise zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gegeben. In diesem Seminar erhalten Betriebsräte eine genaue Übersicht hinsichtlich Ihrer Rechte und Möglichkeiten, sich in Konfliktsituationen erfolgreich zur Wehr setzen zu können.
Im Rahmen dieser Schulung werden zunächst die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Arbheitgeber und Betriebsrat erläutert. Nicht jede Auseinadersetzung muss eskalieren, daher werden auch Möglichkeiten einer niedrigschwelligen Konfliktlösung besprochen. Es folgt eine ausführliche Besprechung der Funktionsweise und der Aufgaben von betrieblichen Einigungsstellen, um Konflikte zwischen den Betriebsparteien beizulegen.
Für den Fall, dass keinerlei gütliche Einigung möglich sein sollte, erhalten die Teilneherinnen und Teilnehmer einen genauen Einblick in die Aufgaben und Tätigkeiten von Arbeitsgerichten. Es werden die verschiedenen Verfahrensarten sowie Rechtsansprüche und deren jeweilige Wirkung dargelgt. Mit diesem Rüstzeug ausgestattet, sollen Betriebsräte auch in Konfliktsituationen in der Lage sein, sich für die Anliegen ihrer Kolleginnen und Kollegen im Betrieb mit Nachdurck und Erfolg einsetzen zu können.
Bei der Ausgestaltung unserer Seminare ist es uns besonders wichtig das Fachwissen praxisnah und anschaulich zu vermitteln. Dabei finden unsere Seminar in einer lockeren und partizipativen Weise statt.
Haben Sie Fragen zu den Seminarangeboten des FRBW oder Beratungsbedarf?






