Sozialrecht für ArbeitnehmerInnen und Vertrauensleute

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Sozialrecht für ArbeitnehmerInnen und Vertrauensleute

Das Sozialrecht bzw. die Sozialrechtliche Gesetze gewähren Ansprüche der BürgerInnen gegen bestimmte Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Arbeitsagentur, Jobcenter, Rentenversicherung und weitere). Es dient zu Absicherung sozialer Risiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod.

Sozialversicherung
– Krankenversicherung
– Arbeitslosigkeit
– Hartz IV

Pflegeversicherung

Schwerbehindertenrecht
– Schwerbhinderung
– Sozialgerichtsbarkeit
– Gleichstellung

Die Rente
– Rentenberechnung
– Rentenbesteuerung
– Vorruhestand

 

Hinweis: Änderungen im Programmablauf möglich. Eine Anmeldung ist bis zum 04.09.2023 möglich.

Arbeitsrecht 2 für Betriebsräte und Ersatzmitglieder vom 13.-16.März in Stuttgart.
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