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Sozialrecht für ArbeitnehmerInnen und Vertrauensleute
Das Sozialrecht bzw. die Sozialrechtliche Gesetze gewähren Ansprüche der BürgerInnen gegen bestimmte Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Arbeitsagentur, Jobcenter, Rentenversicherung und weitere). Es dient zu Absicherung sozialer Risiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod.
Sozialversicherung
– Krankenversicherung
– Arbeitslosigkeit
– Hartz IV
Pflegeversicherung
Schwerbehindertenrecht
– Schwerbhinderung
– Sozialgerichtsbarkeit
– Gleichstellung
Die Rente
– Rentenberechnung
– Rentenbesteuerung
– Vorruhestand
Hinweis: Änderungen im Programmablauf möglich. Eine Anmeldung ist bis zum 04.09.2023 möglich.