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Rhetorik I – Reden und Überzeugen für Betriebsräte und SBVs
Die Mitglieder des Betriebsrates sind ständig in der Verantwortung, die Beschäftigten gut zu vertreten. Sie
schauen hin, wo hingeschaut werden muss und haben immer ein Ohr für die Probleme und Wünsche ihrer
Kolleginnen und Kollegen. Mitglieder des Betriebsrats müssen dabei in der Lage sein, die Interessenwünsche der Beschäftigten
erfolgreich zu artikulieren, Reden zu führen und Veranstaltungen zu leiten.
Je besser es dem Betriebsrat gelingt, sein Sprechen zu planen, umso größer ist die Chance richtig verstanden
zu werden. Daher ist die Sprechplanung auch Grundlage der Redeplanung.
Das Seminar vermittelt die Grundlagen der Kommunikation und Rhetorik und liefert Ihnen das Rüstzeug für
einen stets souveränen Auftritt, sei es im Dialog mit Einzelnen oder „auf der Bühne“.
In diesem Seminar lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Grundlagen der Rhetorik, sowie verschiedene Sprechplanungen kennen und anwenden. Diese helfen Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Argumentation ebenso wie bei der tatsächlichen
Umsetzung in der Diskussion. Mit der sicheren Anwendung der richtigen Sprechstrategie können Sie
ihre Argumentationsbeiträge zielgenauer planen und umsetzen und gehen entspannter in jede Diskussionsrunde.
Bei der Ausgestaltung unserer Seminare ist es uns besonders wichtig das Fachwissen praxisnah und anschaulich zu vermitteln. Dabei finden unsere Seminar in einer lockeren und partizipativen Weise statt.
Das Seminar eignet sich als Vorbereitungsseminar für die Grundlagenseminare Arbeitsrecht I und Betriebsverfassungsrecht I.
Seminarübersicht
Die Grundlagen der Sprachtechnik und Sprachplanung
– Wie plane ich Vorträge und Einzelbeiträge
– wie formuliere ich mein Redebeitrag
– Die Bedeutung von emotionalen und sachlichen Aspekten26
– Spontan Redebeiträge vorbereiten – Die Fähigkeit des Merkens
Die Argumentationsplanung
– Wortbeiträge erfolgreich Wiederlegen
– der Aufbau einer zielführende Argumentation
– die Prioritätensetzung bei der Argumentationsplanung
– die richtigen Fragen stellen
– Methoden zur Vorbereitung der Argumentation
– Gruppendiskussion analysieren
– argumentativ mit verschiedene Perspektiven auseinandersetzen
Die Sprechplanung
– die gegliederte Sprechplanung zur argumentativen Erörterung
Schulungsanspruch:
Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht sowie zum Arbeitsschutz (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Besonderer Begründungen gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht. Das Gremium wählt die passende Schulung aus, es folgt ein Betriebsratsbeschluss. Für die Dauer des Grundlagenseminars sind die Mitglieder von ihrer Arbeit befreit.
Wenn ein Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen
Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder durch eine Schulung verbessert werden, ist die
Seminarteilnahme dieser Betriebsratsmitglieder in der Regel erforderlich i. S. v. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG (BAG
12.01.2011 – 7 ABR 94/09).
Die Schwerbehindertenvertretung hat ein Recht auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Dieses ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in § 179 Abs. 4 Satz 3 geregelt. Demnach werden die Vertrauenspersonen für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, soweit dort Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.
Gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88).
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Rufen Sie an oder mailen Sie uns.
Teilnehmerkreis:
BetriebsrätInnen und SchwerbehindertenvertreterInnen (SBV).