Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz Stufe 1 und 2

Inhalte

Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz Stufe 1 und 2

Grundlagenseminar für Mitglieder des Vetrauenkörpers Teil 1 und 2.


Seminarinhalt

Betriebsbegriff
• Der Betriebsbegriff des BetrVG
• Betrieb-Konzern-Unternehmen

Tarifverträge als Teil der Beschäftigungspolitik (1 und 2)
• Wesen des Tarifvertrags
• Arten von Tarifverträgen
• „Tarifbindung“
• der Tarifvertrag in Abgrenzung zur
• Betriebsvereinbarung
• Inhalte eines Tarifvertrags
• Entstehung eines Tarifvertrages anhand von Tarifverhandlungen
• Arbeitskampfrecht

Mitbestimmung im Betrieb (1 und 2)
• Historischer Abriss
• Ebenen der Mitbestimmung
• Mitbestimmung im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); §2 BetrVG
• Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat
• Aufgaben einer Gewerkschaft
• rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung
• Beteiligungsrechte und -möglichkeiten des einzelnen

Arbeitnehmers und des Betriebsrates
• Betriebsratsarbeit vs. Gewerkschaftsarbeit
• Freistellungen im Betrieb
• individuelle Beteiligungsmöglichkeiten
Grundlagen zum System des deutschen Arbeitsrechts
• Historische und politische Entwicklungen
• das Arbeitsrecht in der Rechtsordnung
• Grundlegendes zur Normenhierarchie
• Kollektivarbeitsrecht und Individualarbeitsrecht
• Arbeitnehmer- schutzbestimmungen in den verschiedenen Rechtsquellen

Wege der Rechtsprechung (1)
• Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
• Aufbau und Einordnung der Arbeitsgerichtsbarkeit
• Klage- und Verfahrensarten
• Möglichkeiten der Rechtsberatung anhand des Rechtsberatungsgesetzes

Wahlen

• Wahlen als Grundlage der Demokratie
• Wahlrechtsgrundsätze
• Besonderheiten von Wahlsystemen
• Betriebsbrat/Aufsichtsrat/Landtag/Bundestag

Öffentlichkeitsarbeit

  • Planung und Durchführung von Kampagnen
  • Mitgliederwerbung
  • (online) Pressearbeit

Hinweis: Änderungen des Seminarinhalts und Programmablaufs sind möglich.

Zielgruppe: Mitglieder des Vertrauenskörper und interessierte ArbeitnehmerInnen

Bei erstmaliger Teilnahme an dem Seminarthema entfällt der Teilnahmebeitrag
(gilt für Mitglieder der CGM).

Bildungsurlaub: Gilt in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Saarland als Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit.

Weitere auf Anfrage!

Arbeitsrecht 2 für Betriebsräte und Ersatzmitglieder vom 13.-16.März in Stuttgart.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr