Inhalte
Industrie 4.0 – Den Wandel im BR mitgestalten
Das Seminar vermittel den Teilnehmenden spielerisch und mit realistischem Blick die Grundlagen der Digitalisierung. Ziel ist es, ein Grundverständnis für die Industrie 4.0 zu schaffen, aus der echte Partizipation wächst. Das Seminar schafft somit die Basis dafür, dass BetriebsrätInnen und Produktionsmitarbeitende sich künftig aktiv in die Gestaltung von Industrie 4.0 in ihrem Betrieb einbringen können.
Bei der betrieblichen Gestaltung zukunfsgerechter Prozesse und Lösungen mit Industrie 4.0-Elementen nimmt der Betriebsrat eine entscheidende Rolle ein. Um diese erfolgreich auszufüllen, ist es für ihn erforderlich die Erfolgsfaktoren, Gestaltungsoptionen, Möglichkeiten und Grenzen von Industrie 4.0 zu verstehen und zu kennen.
Bei der Ausgestaltung unserer Seminare ist es uns besonders wichtig das Fachwissen praxisnah und anschaulich zu vermitteln. Dabei finden unsere Seminar in einer lockeren und partizipativen Weise statt.
Haben Sie Fragen zu den Seminarangeboten des FRBWs oder Beratungsbedarf?
Rufen Sie an oder mailen Sie uns.
Seminarinhalt
Industrie 4.0 als Grundidee begreifen
- Digitalisierung und Ihre Prinzipien greifen können
- Veränderung im Arbeitsplatz einschätzen können und als normalen Zustand begreifen
- Grundbegriffe und Gegeltungsbereich verstehen
- Anwendungsfälle kennenlernen
Planspiel „Industrie 4.0“
Industrie 4.0 im Berieb
- Situation von Betriebsräten, SBVs, Management und Mitarbeitenden in Digitalisierungsprojekte verstehen
- Spielraum des Betriebsrat erkennen
- Best-Practice Beispiele
Betriebsratsarbeit und digitale Herausforderungen
- Grundlagen der IT-Mitbestimmung für Betriebsräte und SBVs
- Datenschutz in der digitalisierten Arbeitswelt
Durchsetzen der Beteiligungsrechte
- Initiativrecht
- Beschlussverfahren von Arbeitsgerichten
- Rolle des Betriebsrats
Teilnehmerkreis:
BetriebsrätInnen und SchwerbehindertenvertreterInnen (SBV).
Schulungsanspruch:
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen. Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Hinweis: Programminhalt kann sich ändern.