Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 1
Für Betriebsräte ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz einer der wichtigsten Aufgaben.
Über das Seminar
Die Mitbestimmung des Betriebsrats bezieht sich allen voran auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern. Die gesetzlichen Bestimmungen belassen dem Arbeitgeber häufig ein Handlungs-, Ermessens- oder Beurteilungsspielraum für die Verwirklichung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Hieran knüpft die Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG an. Das Seminar unterstützt den Betriebsrat hierbei bei allen mit dem Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern zusammenhängenden Themen.
Jeder Arbeitgeber, egal ob er einen, 30, 500, 20.000 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt, ist verpflichtet, seine Beschäftigten wirksam und nachhaltig vor Gesundheitsschäden, Unfällen und Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.
Die Mitbestimmung des Betriebsrats im beim Arbeits- und Gesundheitsschutz gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist ein weites Feld. Konkretisierungsbedürftig sind hierbei insbesondere die Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und des Arbeitsschutzgesetzes. Der Betriebsrat kann seine Mitbestimmungsrechte in Bezug auf objektive Sachmaßnahmen oder personelle Angelegenheiten fruchtbar machen. Ihm steht sogar ein Initiativrecht zu.
Bei der Ausgestaltung unserer Seminare ist es uns besonders wichtig das Fachwissen praxisnah und anschaulich zu vermitteln. Dabei finden unsere Seminar in einer lockeren und partizipativen Weise statt.
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