Einführung in das Entgelt-Rahmenabkommen (ERA) und Vertiefung der Leistungsvergütung und Zielvereinbarung nach ERA

Inhalte

Einführung in das Entgelt-Rahmenabkommen (ERA) und Vertiefung der
Leistungsvergütung und Zielvereinbarung nach ERA

Das Entgeltrahmenabkommen (ERA) legt die Grundentgeltfindung von Tätigkeiten der Metall- und Elektroindustrie fest. Ziel war es für die ehemaligen Gruppen der „Arbeiter“ und „Angestellten“ eine einheitliche Eingruppierung in Entgeltgruppen, denen Entgeltbeträge zugeordnet sind, zu schaffen.

Schwerpunkt des Seminars ist das Verfahren der Eingruppierung in Entgeltgruppen von Arbeitern und Beschäftigten.

In diesem Seminar werden Ihnen die Inhalte der einzelnen Anforderungsmerkmale und der dazugehörigen Bewertungsstufen anhand von praktischen Beispielen vermittelt. Als Voraussetzung für die sachgerechte und sichere Bewertung sowie Einstufung von Arbeitsaufgaben werden der Aufbau und die erforderlichen Inhalte einer Aufgabenbeschreibung im Hinblick auf die Anforderungsmerkmale des ERA dargestellt. Es wird auch auf die Einfluss- und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrat bei der Bestimmung der Anforderungsmerkmale und Eingruppierungen eingehen eingegangen.

Bei der Ausgestaltung unserer Seminare ist es uns besonders wichtig das Fachwissen praxisnah und anschaulich zu vermitteln. Dabei finden unsere Seminar in einer lockeren und partizipativen Weise statt.

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Grundlagen

  • Ziele und Grundsätze der Arbeitsbewertung
  • Stufenwertzahlverfahren

Eingruppierung

  • Aufgabenbeschreibung und Eingruppierung
  • Paritätische Kommission
  • Leistungsentgelte im Überblick
  • Anforderungsmerkmale und ihre Bewertungsstufen
  • Abgeltung zusätzlicher Belastung
  • Bewertung der Arbeit
  • tarifliche Regelungen

Mitbestimmung des Betriebsrates

  • Informationsanspruch
  • Mitbestimmung bei Einführung, Gestaltung und Änderung von Leistungslohn
  • Möglichkeiten und Grenzen beim Leistungslohn

Handlungsfelder für den Betriebsrat bei ERA-Zielvereinbarung

  • Zulässige Leistungsmerkmale
  • Freiwillige Betriebsvereinbarung
  • Anforderungen nach ERA
  • Verhinderung des Missbrauchs von Zielvereinbarungssysteme
  • Rolle des Wirtschaftsausschusses bei Einführung von ERA

Zielvereinbarung nach ERA

  • Ziele, Rahmenbedingungen, Leistungsniveau
  • Verknüpfung von Prämienzielen, Servicezielen, Unternehmenszielen
  • Zielerreichungsgrad messen und beurteilen

Aktuelle Rechtsprechung

  • Besonderheiten der aktuellen Rechtssituation des BetrVG

Teilnehmerkreis:
BetriebsrätInnen, Personalverantwortliche und verantwortliche Personen für das ERA im Betrieb

Schulungsanspruch:

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen. Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht sowie zum Arbeitsschutz (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Besonderer Begründungen gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht. Das Gremium wählt die passende Schulung aus, es folgt ein Betriebsratsbeschluss. Für die Dauer des Grundlagenseminars sind die Mitglieder von ihrer Arbeit befreit.

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Änderungen im Programm sind möglich.

07.11.2023 - 10.11.2023 - BR-Seminar in Fulda Bis zum 07.09 ist die Anmeldung am Seminar: Arbeitsrecht 3 möglich.
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