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Das Kündigungs-ABC und Abmahnung in Zeiten von Umstrukturierung und Veränderungen
Eine der bedeutensten Rechte ist das Mitbestimmungsrecht bei Kündigungen und Abmahnungen von Arbeitnehmern. Geregelt sind diese Rechte im Wesentlichen in §102 des Betriebsverfassungsgesetzes. Während der §103 in Fällen der „Außerordentlichen Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen“ Anwendung findet.
Dabei können die Kündigungsgründe vielfältig sein. Das Seminar vermittelt unter Berücksichtung verschiedener Kündigungsgründe die Möglichkeiten des Betriebsrates auf die Kündigung und Abmahnung einfluss zu nehmen und beleuchtet welche Möglichkeiten die Arbeitnehmer haben, um gegen eine Abmahnung vorzugehen.
Bei der Ausgestaltung unserer Seminare ist es uns besonders wichtig das Fachwissen praxisnah und anschaulich zu vermitteln. Dabei finden unsere Seminar in einer lockeren und partizipativen Weise statt.
Haben Sie Fragen zu den Seminarangeboten des FRBW oder Beratungsbedarf?
Rufen Sie an oder mailen Sie uns.
Seminarinhalt
Ausgewählte Kündigungsgründe – Fallgruppe A-D
- Ankündigung der Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung,
- Nichtvorlage
- Arztbesuch
- Beleidigung
- Beschneiden von Kompetenzen
- Betrug, Diebstahl – Diebstahlsverdacht
Ausgewählte Kündigungsgründe – Fallgruppe E-L
- Ermahnung
- Fehlzeiten
- Geheimhaltungspflicht
- Insolvenz; Kassenfehlbestand
- Leistungsfähigkeit/Leistungsminderung
Ausgewählte Kündigungsgründe – Fallgruppe M-Z
- Manipulation
- Pflichtverletzung durch den Betriebsrat
- Rauchverbot, Tätlichkeiten, Unterschlagungen
Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Abmahnung
- Wann darf der Arbeitgeber abmahnen?
- Wer ist berechtigt abzumahnen?
- Welcher Sachverhalt macht eine Abmahnung möglich
- Abgrenzung zur Ermahnung
- Zeitpunkt der Abmahnung
- Wirkungsdauer der Abmahnung
- Rechte des Betriebsrates auf Beteiligung
- Unterstützung von Arbeitnehmern durch den Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung zur Abmahnung
Die Abmahnung bekämpfen
- Die Gegendarstellung
- Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
- Beschwerderecht
- Der Abmahnungsprozess
Aktuelle Rechtsprechung
- Besuch des Arbeitsgerichts Trier mit anschließender Fallbesprechung
Anmeldefrist: 15.06.2024
Änderungen im Ablauf vorbehalten.
Schulungsanspruch:
Die Erforderlichkeit von Spezialwissen gilt als erforderlich, wenn der Betriebsrat bei Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und des Wissenstandes im Betriebsratsgremiums die Spezialkenntnisse bald benötigt (BAG vom 15.05.1986—6 ABR 64/83).
Zielgruppe:
Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder des Betriebsrates, Personalräte, SBVs