Betriebsverfassungsrecht I – Das Recht des Betriebsrates auf Information

Inhalte

Betriebsverfassungsrecht I – Grundlagenschulung für Betriebsräte und Mitglieder der SBV

Wie Sie sich als Neuer/Neue für Ihre Aufgaben im Betriebsrat am besten qualifizieren? Mit mehrtägigen Grundlagenschulungen in aktuellem Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht (BetrVG I-III und AR I-III) gelingt Ihnen der sichere Einstieg in die Gremienarbeit. Erlernen Sie im BR-Seminar, wie Sie Fristen richtig berechnen, sicher formulieren, Gesetze und Urteile richtig lesen und sich kompetent für die Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einsetzen. Unsere Referenten und Referentinnen sind Experten in ihrem Fachgebiet!

Bei der Ausgestaltung unserer Seminare ist es uns besonders wichtig das Fachwissen praxisnah und anschaulich zu vermitteln. Dabei finden unsere Seminar in einer lockeren und partizipativen Weise statt.

Haben Sie Fragen zu den Seminarangeboten des FRBW oder Beratungsbedarf?

Rufen Sie an oder mailen Sie uns.


Seminarübersicht

Die Arbeitnehmerbeteiligung – Das Recht der Mitbestimmung

– Historische Einführung
– Räumlicher und sachlicher Geltungsbereich
– Persönlicher Geltungsbereich
– Die Betriebsratswahl
– Wahlanfechtung und Nichtigkeit
– Der Betriebsausschuss
– Kosten des Betriebsrats
– Kündigungs- und Versetzungsschutz
– Freistellungsansprüche

Organisation und Inhalt der Betriebsratsarbeit

– Sachverständigen-, Rechtsanwalts- und Beraterkosten
– Sachmittel und Büropersonal
– Arbeitsmittel
– Schulungskosten/Schulungsanspruch
– Geschäftsordnung
– Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratssitzungen

– Teilnahmerechte
– Gewerkschaften
– SBV und Auszubildendenvertretung
– Arbeitgeber und sonstige Personen
– Einladung zur Sitzung
– Erstellen der Tagesordnung, nachträgliche Änderungen und Erweiterung der TO während der Sitzung

Besuch am Arbeitsgericht und aktuelle Rechtsprechung

– Aktuelle rechtliche Grundsätze                                                                                                                                                                                                                                                           – Besonderheiten der aktuellen Rechtssituation des BetrVG                                                                                                                                                                                                      – Besprechung der verhandelten Fälle des Gerichtstages

 


Teilnehmerkreis:
BetriebsrätInnen, Ersatzmitglieder, PersonalräteInnen und SchwerbehindertenvertreterInnen (SBVs).

Schulungsanspruch:

Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht sowie zum Arbeitsschutz (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Besonderer Begründungen gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht. Das Gremium wählt die passende Schulung aus, es folgt ein Betriebsratsbeschluss. Für die Dauer des Grundlagenseminars sind die Mitglieder von ihrer Arbeit befreit.

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen. Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Die Schwerbehindertenvertretung hat ein Recht auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Dieses ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in § 179 Abs. 4 Satz 3 geregelt. Demnach werden die Vertrauenspersonen für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, soweit dort Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.

Gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88).

Hinweis: Programminhalt – und Ablauf kann sich ändern.

07.11.2023 - 10.11.2023 - BR-Seminar in Fulda Bis zum 07.09 ist die Anmeldung am Seminar: Arbeitsrecht 3 möglich.
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