Inhalte
Betriebsverfassungsrecht 3 und aktuelle Rechtsprechung
Das Seminar Betriebsverfassungsrecht 3 vertieft das erlernte Wissen aus den Grundlagensemianaren Betriebsverfassungsrecht 1 und 2 und ergänzt um weitere Inhalte. Dabei widmet sich das Seminar vor allem den wirtschaftlichen Belangen aus dem BetrVG, der Durchsetzung der Beteiligungsrecht, sowie der professionellen Kommunikation.Zuletzt wift das Seminare einen Blick auf richtungsweisende Tendenzen der Rechtsprechung des BAG und der Instanzgerichte.
Bei der Ausgestaltung unserer Seminare ist es uns besonders wichtig das Fachwissen praxisnah und anschaulich zu vermitteln. Dabei finden unsere Seminar in einer lockeren und partizipativen Weise statt.
Haben Sie Fragen zu den Seminarangeboten des FRBW oder Beratungsbedarf?
Rufen Sie an oder mailen Sie uns.
Seminarübersicht
Wirtschaftliche Belange aus dem Betriebsverfassungsgesetz
- Unterrichtungspflicht durch den Arbeitgeber
- Definitionen und Teilbereiche
- Wirtschaftsausschuss
- Betriebsänderung
- Interessenausgleich
- Sozialplan
- Mitbestimmungsrecht des BR
Durchsetzen der Beteiligungsrechte
- Initiativrecht
- Beschlussverfahren von Arbeitsgerichten
- Einigungsstellen
Aktuelle Rechtsprechung
- Neueste richtungsweisende Tendenzen der Rechtsprechung des BAG und der Instanzgerichte
- Aktuelle rechtliche Grundsätze
- Besonderheiten der aktuellen Rechtssituation des BetrVG
Besuch am Arbeitsgericht mit anschließender Fallbesprechung
Professionelle Kommunikation
- Grundlagen der Kommunikation
- bewusste und unbewusste Kommunikation
- Kollegen kompetent beraten
- Grundlagen von Beratungsgesprächen
- Beschwerdemanagement
- persönliche Stärken zielgerecht einsetzen
Teilnehmerkreis:
Betriebsrät, Ersatzmitglieder des BR, Personalräte und Schwerbehindertenvertreter (SBV).
Schulungsanspruch:
Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht sowie zum Arbeitsschutz (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Besonderer Begründungen gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht. Das Gremium wählt die passende Schulung aus, es folgt ein Betriebsratsbeschluss. Für die Dauer des Grundlagenseminars sind die Mitglieder von ihrer Arbeit befreit.
Die Schwerbehindertenvertretung hat ein Recht auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Dieses ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in § 179 Abs. 4 Satz 3 geregelt. Demnach werden die Vertrauenspersonen für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, soweit dort Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.
Gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88).
Hinweis: Programminhalt kann sich ändern.