Betriebsverfassungsrecht 2 und aktuelle Rechtsprechung

Inhalte

Betriebsverfassungsrecht 2 und aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte und Mitglieder der SBV

Das Seminar Betriebsverfassungsrecht 2 deckt die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Betriebsräte und SBV bei sozialen und personellen Angelegenheiten ab. Des Weiteren wirt es einen Blick auf richtungsweisende Tendenzen der Rechtsprechung des BAG und der Instanzgerichte.

Bei der Ausgestaltung unserer Seminare ist es uns besonders wichtig das Fachwissen praxisnah und anschaulich zu vermitteln. Dabei finden unsere Seminar in einer lockeren und partizipativen Weise statt.

Haben Sie Fragen zu den Seminarangeboten des FRBW oder Beratungsbedarf?

Rufen Sie an oder mailen Sie uns.

 

Seminarübersicht

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrat: Soziale Angelegenheiten

  • Ansprüche aus Vertrag und Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung und Gesetz
  • Ordnung des Betriebs und Verhalten der Mitarbeiter
  • Erfassung der Arbeitszeit, Schichtarbeit, Gleitzeit und Überstunden und Urlaubsplanung
  • Kürzung und Streichung von Arbeitnehmeransprüchen

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats: personelle Angelegenheiten

  • Personalplanung und Personalfragebogen
  • Stellenausschreibung und Bewerbungsverfahren
  • Allgemeine Beurteilungsgrundsätze

Aktuelle Rechtsprechung

  • Neueste richtungsweisende Tendenzen der Rechtsprechung des BAG und der Instanzgerichte
  • Aktuelle rechtliche Grundsätze
  • Besonderheiten der aktuellen Rechtssituation des BetrVG

Besuch am Arbeitsgericht mit anschließender Fallbesprechung

 


 

Teilnehmerkreis:
BetriebsrätInnen und SchwerbehindertenvertreterInnen (SBV).

Schulungsanspruch:

Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht sowie zum Arbeitsschutz (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Besonderer Begründungen gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht. Das Gremium wählt die passende Schulung aus, es folgt ein Betriebsratsbeschluss. Für die Dauer des Grundlagenseminars sind die Mitglieder von ihrer Arbeit befreit.

Die Schwerbehindertenvertretung hat ein Recht auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Dieses ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in § 179 Abs. 4 Satz 3 geregelt. Demnach werden die Vertrauenspersonen für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, soweit dort Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.

Gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88).

Hinweis: Programminhalt kann sich ändern.

Doppelseminar in Hamburg: Bis zum 08.05 ist die Anmeldung am Seminar: Arbeitsrecht 3 und am Seminar "Arbeitsrecht Update und akteulle Rechtsprechung" möglich.
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