Inhalte
Arbeitsrecht Update und aktuelle Rechtsprechung – Praxisseminar für Betriebsräte, Ersatzmitglieder und SBVs
Einen sicheren und kompeten Umgang in arbeitsrechtlichen Themen zu haben ist ein Herzstück der Betriebsratsarbeit. Hier sollten Sie fit sein und bleiben. Gesetze werden weiterentwickelt, die Rechtsprechung wandelt sich und schafft eine neue Faktenlage und auch die Zeiten ändern sich. Spätestens mit der Coronapandemie ist mobiles Arbeiten in vielen Unternehmen Normalität. Daher ist es unerlässlich Ihr Wissen in den verschiedenen arbeitsrechtlichen Fragestellungen von Zeit zu Zeit aufzufrischen und gezielt zu vertiefen. In diesem Seminar bauen Sie ihr Wissen intensiv gezielt aus und bekommen einen Einblicke in die akteullen gesetzlichen Entwicklungen. Gemeinsam mit einem erfahrenen Jusristen besuchen Sie an Arbeitsgerichtsverhandlungen teil. Erfahren Sie, mit welchen Strategien die Erfolgsaussichten beim Arbeitsgericht am größten sind.
Bei der Ausgestaltung unserer Seminare ist es uns besonders wichtig das Fachwissen praxisnah und anschaulich zu vermitteln. Dabei finden unsere Seminare in einer lockeren und partizipativen Weise statt.
Haben Sie Fragen zu den Seminarangeboten des FRBW oder Beratungsbedarf?
Rufen Sie an oder mailen Sie uns.
Seminarinhalt
Neues zur betriebsbedingten Kündigung
– Kriterien der Sozialauswahl
– Kündigungsschutzklage oder Abfindung
– Abfindung und Arbeitslosengeld
Neues zur verhaltensbedingten Kündigung
– Privater Gebrauch von Smartphones während der Arbeitszeit
– Diebstahl geringwertiger Sachen
– Kündigung wegen Mobbing
– Verdeckte Videoüberwachung
Neues zur Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern
– Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
– Kündigung nach der Amtszeit
– Beruflicher Tätigkeitsschutz und Entgeltschutz
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei flexiblen Arbeitsplatzmodellen
– Wer trägt die Kosten für Einrichtung und Unterhaltung des mobilen Arbeitsplatzes
– Die Gestaltung und Erfassung der Arbeitszeit
– Überwachungsmöglichkeiten wirkungsvoll einschränken
– Neues aus dem Datenschutz
Aktuelle Rechtsprechung
– Aktuelle rechtliche Grundsätze
– Besonderheiten der aktuellen Rechtssituation des BetrVG
Besuch am Arbeitsgericht/Teilnahme an Arbeitsgerichtsverhandlungen
Teilnehmerkreis:
BetriebsrätInnen und SchwerbehindertenvertreterInnen (SBV), Ersatzmitglieder und Personalräte
Schulungsanspruch:
Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht sowie zum Arbeitsschutz (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Besonderer Begründungen gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht. Das Gremium wählt die passende Schulung aus, es folgt ein Betriebsratsbeschluss. Für die Dauer des Grundlagenseminars sind die Mitglieder von ihrer Arbeit befreit.
Die Schwerbehindertenvertretung hat ein Recht auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Dieses ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in § 179 Abs. 4 Satz 3 geregelt. Demnach werden die Vertrauenspersonen für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, soweit dort Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.
Gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88).
Hinweis: Programminhalt kann sich ändern.