Inhalte
Arbeitsrecht 3 und aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte und Mitglieder der SBV
Mit dem Seminar Arbeitsrecht 3 schließen Sie die Grundlagenseminare im Arbeitsrecht ab. Nach Abschluss des Seminares sind Sie fit in allen wichtigen Bereichen des Arbeitsrechts. Sie lernen einen kompetenen und sicheren Umgang in den arbeitsrechtlichen Bereichen. Gemeinsam mit einem erfahren Jusristen besuchen Sie Arbeitsgerichtsverhandlungen. Erfahren Sie, welche Strategien die größten Erfolgsaussichten beim Arbeitsgericht haben.
Bei der Ausgestaltung unserer Seminare ist es uns besonders wichtig das Fachwissen praxisnah und anschaulich zu vermitteln. Dabei finden unsere Seminare in einer lockeren und partizipativen Weise statt.
Haben Sie Fragen zu den Seminarangeboten des FRBW oder Beratungsbedarf?
Rufen Sie an oder mailen Sie uns.
Seminarübersicht
Kündigung
– ordentliche und außerordentliche Kündigung
– Form der Kündigung
– Rechtswirksamkeit
– Kündigungsfrist
– personenbedingte/verhaltensbedingte/betriebsbedingte Kündigung
– Änderungskündigung
– Kündigungsschutzklage und Fristen
Abmahnung und Kündigungsschutz
– Zeitpunkt und mögliche Gründe einer Abmahnung
– Kündigungsschutz aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Gesetz
– Besonderer Schutz bestimmter Arbeitnehmer
Rolle des Betriebsrats
– Anhörung des Betriebsrates
– Widerspruch
– Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmer
Sachverhalte in Anhörungen darstellen
– Interessen der Arbeitnehmer anschaulich erklären
– Argumente aufbereiten und zielführend darstellen
Besuch am Arbeitsgericht mit anschließender Fallbesprechung
Teilnehmerkreis:
BetriebsrätInnen, Ersatzmitglieder, SchwerbehindertenvertreterInnen (SBV) und Personalräte
Schulungsanspruch:
Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht sowie zum Arbeitsschutz (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Besonderer Begründungen gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht. Das Gremium wählt die passende Schulung aus, es folgt ein Betriebsratsbeschluss. Für die Dauer des Grundlagenseminars sind die Mitglieder von ihrer Arbeit befreit.
Die Schwerbehindertenvertretung hat ein Recht auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Dieses ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in § 179 Abs. 4 Satz 3 geregelt. Demnach werden die Vertrauenspersonen für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, soweit dort Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.
Gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88).
Hinweis: Programminhalt kann sich ändern.