Inhalte
Arbeitsrecht 2 – Die Rechte im Arbeitsverhältnis und aktuelle Rechtsprechung
Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht sowie zum Arbeitsschutz (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Besonderer Begründungen gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht. Das Gremium wählt die passende Schulung aus, es folgt ein Betriebsratsbeschluss. Für die Dauer des Grundlagenseminars sind die Mitglieder von ihrer Arbeit befreit.
Wie Sie sich als Neuer/Neue für Ihre Aufgaben im Betriebsrat am besten qualifizieren? Mit mehrtägigen Grundlagenschulungen in aktuellem Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht (BetrVG I-III und AR I-III) gelingt Ihnen der sichere Einstieg in die Gremienarbeit. Erlernen Sie im BR-Seminar, wie Sie Fristen richtig berechnen, sicher formulieren, Gesetze und Urteile richtig lesen und sich kompetent für die Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einsetzen. Unsere Referenten und Referentinnen sind Experten in ihrem Fachgebiet!
Haben Sie Fragen zu den Seminarangeboten des FRBWs oder Beratungsbedarf?
Rufen Sie an oder mailen Sie uns.
Seminarprogramm
Seminarinhalte
Rechte im Arbeitsverhältnis
- wie entstehen Ansprüch
- Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
- Recht auf Teilzeitarbeit und Brückenteilzeit
- Rechte und Pflichten des erkrankten Arbeitsschutz
- Mutterschutz und Elternzeit
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
- Kürzung und Streichung von vertraglicher Ansprüche
- Kürzung und Streichung von Ansprüchen aus Betriebsverein- barungen
- Kürzung und Streichung von Ansprüchen aus Tarifverträgen
Mitbestimmungsmöglichkeiten als Betriebsrat
- Als Betriebsrat bei Teilzeitarbeit
- Informationsrechte
- Anhörung
- Beratungsrechte
- Zustimmungserfordernis
- Durchsetzbare Mitbestimmung
Aktuelle Rechtsprechung
- Besuch von Arbeitsgerichtsverhandlungen mit anschließende Fallbesprechung
Anmeldefrist: 20. Februar 2023
Teilnehmerkreis:
BetriebsrätInnen, Ersatzmitglieder des Betriebsrates und SchwerbehindertenvertreterInnen (SBV) und Personalratsmitglieder
Schulungsanspruch:
Schulungsanspruch:
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier
vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht
besitzen. Dieser gilt auch für Ersatzmitglieder, vor allem dann, wenn sie voraussichtlich öfters oder über einen
längeren Zeitraum im Gremium eingesetzt werden müssen (BAG, Beschluss vom 19. September 2001 – 7 ABR 32/00).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Hinweis: Programminhalt kann sich ändern.