Arbeitsrecht 1 und aktuelle Rechtsprechung

Inhalte

Arbeitsrecht I und aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte und Ersatzmitglieder

Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht sowie zum Arbeitsschutz (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Besonderer Begründungen gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht. Das Gremium wählt die passende Schulung aus, es folgt ein Betriebsratsbeschluss. Für die Dauer des Grundlagenseminars sind die Mitglieder von ihrer Arbeit befreit.

Wie Sie sich als Neuer/Neue für Ihre Aufgaben im Betriebsrat am besten qualifizieren? Mit mehrtägigen Grundlagenschulungen in aktuellem Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht (BetrVG I-III und AR I-III) gelingt Ihnen der sichere Einstieg in die Gremienarbeit. Erlernen Sie im BR-Seminar, wie Sie Fristen richtig berechnen, sicher formulieren, Gesetze und Urteile richtig lesen und sich kompetent für die Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einsetzen. Unsere Referenten und Referentinnen sind Experten in ihrem Fachgebiet!

Bei der Ausgestaltung unserer Seminare ist es uns besonders wichtig das Fachwissen praxisnah und anschaulich zu vermitteln. Dabei finden unsere Seminar in einer lockeren und partizipativen Weise statt.

Haben Sie Fragen zu den Seminarangeboten des FRBWs oder Beratungsbedarf?

Rufen Sie an oder mailen Sie uns.


Seminarprogramm

Grundlagen des Arbeitsrechts

– Grundbegriffe

– Aufbau des Arbeitsrechts

– Begriffsklärung

Bewerbungsverfahren und Arbeitsvertrag

– Diskriminierungsfreie Auswahlverfahren

– Mitbestimmung des Betriebsrats

– Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag

– häufige Fehler bei Arbeitsverträgen

– befristete Arbeitsverträge

– Vergütungsregelungen

– Weisungsrecht des Arbeitgebers

Arbeitszeiten

– maximale Arbeitszeiten

– Umgang mit Überstunden

– Pausenregelungen

– Anspruch auf Teilzeit

Aktuelle Rechtsprechung

– Aktuelle Rechtsprechung arbeitsrechtlicher Themen

– Aktuelle rechtliche Grundsätze

Besuch des Arbeitsgerichts mit anschließender Fallbesprechung


Teilnehmerkreis:
BetriebsrätInnen, Ersatzmitglieder, Personalräte und SchwerbehindertenvertreterInnen (SBV).

Schulungsanspruch:

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen.

Für Ersatzmitlieder ist eine Ausbildung im BetrVG ebenfalls i.S.v. § 37. Abs.6 BetrVG erforderlich (BAG vom 14.12.1994 – 7 ABR 31/94 und BAG vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00).

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Hinweis: Programminhalt kann sich ändern.

Doppelseminar in Hamburg: Bis zum 08.05 ist die Anmeldung am Seminar: Arbeitsrecht 3 und am Seminar "Arbeitsrecht Update und akteulle Rechtsprechung" möglich.
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