Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 2

Inhalte

Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 2

Für Betriebsräte ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz einer der wichtigsten Aufgaben.

Anhand der „Gefährdungsbeurteilung“ lässt sich feststellen welche Gefahren im Betrieb vorhaden sind und wie groß diese sind. Für den Betriebsrat ist die „Gefährdungsbeurteilung“ ein maßgebendes Instrument Konsequenzen und Maßnahmen für den innerbterieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ableiten zu können. In diesem Seminar entdecken Sie praktisches Know-How, um Risiken und Gefahren für Ihre KollegInnen zu erkennen. Erfahren Sie auch, wie Sie die „Gefährdungsbeurteilung“ so nutzen können, damit die notwendigen Sicherungsmaßnahmen erfolgreich in Ihrem Betrieb umgesetzt werden.

Bei der Ausgestaltung unserer Seminare ist es uns besonders wichtig das Fachwissen praxisnah und anschaulich zu vermitteln. Dabei finden unsere Seminar in einer lockeren und partizipativen Weise statt.

Haben Sie Fragen zu den Seminarangeboten des FRBW oder Beratungsbedarf?

Rufen Sie an oder mailen Sie uns.


Seminarinhalt

Übersicht der Gesetzt und Verordnungen zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Wesentliche Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes

  • Zielsetzung des ArbSchG
  • Welche Grundlagen liefern die Bildschirmarbeits-, Arbeitsstätten und Betriebssicherheitsverordnungen
  • Pflichten des Arbeitgebers

Gefährdungsbeurteilung

  • Bedeutung
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Erkennen, Einschätzen und Bewerten von Belastungen
  • Maßnahmen ableiten und umsetzen

Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung

  • Aktuelle Erkenntnisse aus der Wissenschaft
  • Beteiligte am Arbeits- und Gesundheitsschutz und deren Aufgaben
  • Die richtigen Methoden und Instrumentenauswahl
  • Gefährdungs- und Belastungsfaktoren ermitteln
  • Bewertung und Einschätzen der Gefahren
  • Maßnahmen ableiten und umsetzen
  • Dokumentation der Ergebnisse
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung

Die Belegschaft informieren und schulen

  • Gestaltung und Methoden für die Unterweisung

Praktische Übungen zur Gefährdungsbeurteilung

Hinweis: Änderungen im Ablauf und Programm sind möglich.


Teilnehmerkreis:
BetriebsrätInnen, Ersatzmitglieder, PersonalräteInnen und SchwerbehindertenvertreterInnen (SBVs).

Schulungsanspruch:

Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht sowie zum Arbeitsschutz (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Besonderer Begründungen gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht. Das Gremium wählt die passende Schulung aus, es folgt ein Betriebsratsbeschluss. Für die Dauer des Grundlagenseminars sind die Mitglieder von ihrer Arbeit befreit.

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen. Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Die Schwerbehindertenvertretung hat ein Recht auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Dieses ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in § 179 Abs. 4 Satz 3 geregelt. Demnach werden die Vertrauenspersonen für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, soweit dort Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.

Gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88).

Doppelseminar in Hamburg: Bis zum 08.05 ist die Anmeldung am Seminar: Arbeitsrecht 3 und am Seminar "Arbeitsrecht Update und akteulle Rechtsprechung" möglich.
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