Bildungszeit

Freigestellte Zeit für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungen.

Was versteht man unter Bildungszeit

Bildungszeit heißt, dass Sie sich von der Arbeit freistellen lassen können, um an einer anerkannten Weiterbildung teilzunehmen. Dazu gehören Themen im Bereich der politischen und beruflichen Weiterbildungen. Hinzu kommen noch berufsbezogene und gesellschaftspolitische Themen, die Sie außerhalb Ihrer täglichen Arbeit interessieren könnten, hinzu.

Einen Rechtanspruch haben:

  • Beschäftigte (in Teilzeit und Vollzeit)
  • Auszubildende
  • freie Mitarbeitende
  • Heimarbeitende
  • Studierende an Dualen Hochschulen

Für Beamtinnen und Beamte gelten Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes.

Informationen zum Angebot des Franz-Röhr-Bildungswerk e.V. finden Sie hier.

Für Arbeitnehmer_Innen im Freistaat Bayern und Sachsen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze.