Bildungszeit heißt, dass Sie sich von der Arbeit freistellen lassen können, um an einer anerkannten Weiterbildung teilzunehmen. Dazu gehören Themen im Bereich der politischen und beruflichen Weiterbildungen. Hinzu kommen noch berufsbezogene und gesellschaftspolitische Themen, die Sie außerhalb Ihrer täglichen Arbeit interessieren könnten, hinzu.
Einen Rechtanspruch haben:
- Beschäftigte (in Teilzeit und Vollzeit)
- Auszubildende
- freie Mitarbeitende
- Heimarbeitende
- Studierende an Dualen Hochschulen
Für Beamtinnen und Beamte gelten Sonderurlaubsregelgungen des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes.
Informationen zum Angebot des Franz-Röhr-Bildungswerk e.V. finden Sie hier.
Für Arbeitnehmer_Innen im Freistaat Bayern und Sachsen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze.

Die vorliegenden Informationen wurden mithilfe der Bildungsurlaubsgesetze der einzelnen Länder zusammengesstellt. Weitere Informationen finden Sie unter:
- Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg
- Berliner Bildungsurlaubsgesetz
- Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz
- Bremisches Bildungsurlaubsgesetz
- Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
- Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für ArbeitnehmerInnen
- Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub
- Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Arbeitnehmerweiterbilungsgesetz Nordrhein-Westfalen
- Landesgesetz über die Freistellung von ArbeitnehmerInnen für Zwecke der Weiterbildung Rheinland-Pfalz
- Saarländisches Weiterbildungs- und Bildungsurlaubsgesetz
- Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung Sachsen-Anhalt
- Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz Schleswig-Holstein
- Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz