Bildungszeit

Bildungszeit heißt, dass Sie sich von der Arbeit freistellen lassen können, um an einer anerkannten Weiterbildung teilzunehmen. Dazu gehören Themen im Bereich der politischen und beruflichen Weiterbildungen. Hinzu kommen noch berufsbezogene und gesellschaftspolitische Themen, die Sie außerhalb Ihrer täglichen Arbeit interessieren könnten, hinzu.

Einen Rechtanspruch haben:

  • Beschäftigte (in Teilzeit und Vollzeit)
  • Auszubildende
  • freie Mitarbeitende
  • Heimarbeitende
  • Studierende an Dualen Hochschulen

Für Beamtinnen und Beamte gelten Sonderurlaubsregelgungen des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes.

Informationen zum Angebot des Franz-Röhr-Bildungswerk e.V. finden Sie hier.

Für Arbeitnehmer_Innen im Freistaat Bayern und Sachsen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze.

Die vorliegenden Informationen wurden mithilfe der Bildungsurlaubsgesetze der einzelnen Länder zusammengesstellt. Weitere Informationen finden Sie unter:

Doppelseminar in Hamburg: Bis zum 08.05 ist die Anmeldung am Seminar: Arbeitsrecht 3 und am Seminar "Arbeitsrecht Update und akteulle Rechtsprechung" möglich.
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