07.05.2024
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht
Betriebsräte müssen Fortbildung nicht aus Kostengründen als Online-Veranstaltungen durchführen

Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 07.02.2024, 7 ABR 8/23
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts können sich Betriebsräte bei der Auswahl von Schulungsveranstaltungen für ihre Mitglieder auch dann für Präsenzveranstaltungen entschieden, wenn diese mit höheren Kosten verbunden sind als Online-Seminare (Webinare).
Siehe dazu §§ 37 Abs. 6; 40 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Bei der Auswahl der geeigneten Schulungsveranstaltung haben Betriebsräte einen gewissen Beurteilungsspielraum. Dazu gehört einerseits die Beurteilung ob Thema und Termin gut passen. Andererseits hat er die betriebliche Notwendigkeit zu berücksichtigen. Es gilt vor allem festzustellen, ob die Veranstaltung Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind.
Zuletzt müssen auch die wirtschafltichen Interessen des Arbeitgebers berücksichtigt werden.
Gibt es zwei gleich gut geeignete Veranstaltungen muss das kostengünstigere Angebot gewählt werden.
Hat nun der Arbeitgeber das Recht, bei der Auswahl einer Veranstaltung den Betriebsrat anzuweisen sich aus kostengründen für ein Webinar zu entscheiden?
Im bevorstehden Fall entschied das BAG, dass Kosten für notwendige Schulungen des Betriebsrats auch Kosten für Übernachtung und Verpflegung beinhalten kann und der Betriebsrat im Rahmen seines Beurteilungsspielraums auch darüber entscheiden kann in welchem Format die Veranstaltung stattfinden soll.
Dieser Spielraum entfällt nicht, weil damit aufgrund der erforderlichen Übernachtung und Verpflegung höhere Kosten verbunden sind als bei Online-Semianre (Webinare).