In Bester Verfassung? Auf den Spuren der Demokratie in Bonn.

Bildungsreise vom 10.-13. Juli 2023 in Kooperation mit der Arbeitnehmerzentrum Königswinter.

Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm Bonn eine besondere Rolle für Deutschland ein. Die Stadt am Rhein war nicht nur von 1949 bis 1973 provisorischer Regierungssitz, sondern war auch bis zur Wiedervereinigung 1990 Bundeshauptstadt. Hier pulsierte das politische Leben!
In unserem Seminar gehen wir auf die Suche nach den Spuren der deutschen Demokratiegeschichte und machen uns dafür u.a. auf den Weg der Demokratie im alten Bonner Regierungsviertel. Neben politisch-historischen Stationen werfen wir aber auch einen Blick auf den Strukturwandel Bonns hin zum Sitz der Vereinten Nationen und der Rolle als zweites politisches Zentrum Deutschlands.

Webinar: Keine Angst vor BEM

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Instrument, um Arbeitnehmern mit längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten eine möglichst frühzeitige Rückkehr in ihren Betrieb zu ermöglichen. Von seiner Einführung profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten einer oder eines Beschäftigten nachzugehen und nach Möglichkeiten zu suchen, künftig Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern.

Das einstündige Webinar findet in Kooperation mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) statt.

Hier geht es zum Termin im Juni.

Hier geht es zum Termin im November.

Das Neue Bürgergeld

Mit der Einführung des neuen Bürgegeld wird die bisherige Regelung nach Hartz IV abgelöst.

Weitere Infos zum Start des geplanten BVürgegeld finden Sie auch auf der Seite der Bundesregierung.

Fälle aus der Praxis – Kleine Fehler führen zur Kündigung

Auch bei vermeintlich kleinen Fehlern können Abmahnungen wirksam sein und damit in der Konsequenz zu einer rechtswirksamen Kündigung führen.

Was ist geschehen

Eine Mitarbeiterin versäumte es die „Procedure zur Informationssicherheit am Arbeitsplatz, sowie die Clean Desk Policy“ umzusetzen. Nach mehrmaligem missachten der Arbeitsanweisungen (u.a. das Wegsperren von datenschutzrelevanten Dokumenten) erhielt die Mitarbeiterin wiederholt Abmahnungen die zuletzt in einer Kündigung endeten.

Zuerst wehrte sich die Mitarbeiterin in Form einer Kündigungsschutzklage erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Leipzig.

In zweiter Instanz hob das LAG Sachsen das Urteil in der Berufung auf und stellte dabei fest, dass es sich bei der Missachtung der Clean Policy und dem Procedure zur Informationssicherheit um eine Verletzung einer Hauptpflicht aus dem Arbeitsvertrag handelt. Ferner stellte das Gericht fest, dass die Erbringung der Arbeitsleistung im Rahmen des Direktionsrecht – zu dem auch Arbeitsanweisungen zum Datenschutz gehören – eine Hauptleistungspflicht ist.

Gerade mit Blick auf die vorgehenden Abmahnungen handelt es sich in Summe um eine erhebliche Pflichtverletzung, die auch zu Störungen im Unternehmen geführt haben. Zudem wahrt die Abmahnung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Verhältnismäßigkeit kann auch bei einem leichten Pflichtvorstoß vorliegen.

Hinweise für die Arbeit im Betriebsrat

Selbst bei erstmaligen und nur leichtem Pflichtverstoß kann eine Abmahnung verhältnismäßig sein und in Summe zu einer Kündigung führen. „Kleine“ Verstöße, wie eine nicht datenschutzkonforme Aufbewahrung von Dokumenten kann eine Abmahnung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach sich ziehen. Gerade bei datenschutzrechtlichen Themen ist Vorsicht geboten. In unseren Seminaren erfahren Sie alles zum Thema Arbeitsvertag, Direktionsrecht und wie gegen Abmahnungen vorzugehen ist.

Einstiegsseminar für neue Betriebsräte

Im Juni erhielten die Teilnehmenden des Seminars „Neu im Betriebsrat“ erste Einblicke in das Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht.

Durch das dreitägige Seminar „Neu im Betriebsrat“, welches vom 27.06 bis 29.06.2022 in Karlsruhe stattfand, erhielten die Teilnehmenden eine schnelle und gründliche Einarbeitung in die Schwerpunktaufgaben des Betriebsrats. Als Referent war der CGM-Geschäftsführer Ulrich Striegel tätig. Im Seminar wurden explizit betriebsverfassungsrechtliche und arbeitsrechtliche Grundkenntnisse vermittelt. Im Bereich Betriebsverfassungsrecht wurden die neuen Betriebsräte in den Themen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei wirtschaftlichen, sozialen und personellen Maßnahmen, Organisation und Rechtstellung des Betriebsrats, sowie besonderem Kündigungsschutz, Arbeitsbefreiung, Freistellung und Geheimhaltungspflicht geschult. Zum Arbeitsrecht vermittelte das Seminar den Teilnehmenden sowohl Wissen über den Einzelarbeitsvertrag, das Verhältnis von Tarifvertrag und Gesetz zueinander, als auch über den Abschluss, den Inhalt und die Beendigung eines Arbeitsvertrags. Neben der thematischen Auseinandersetzung mit betriebsratsrelevanten Inhalten, rundete am Abend des 28.06 ein Stadtrundgang in Karlsruhe den Seminaraufenthalt ab. Durch die Absolvierung des Seminars „Neu im Betriebsrat“ sind die Teilnehmenden nun gut vorbereitet für anschließende Vertiefungsseminare in den Grundlagenbereichen Arbeitsrecht I und Betriebsverfassungsrecht I.

Doppelseminar in Hamburg: Bis zum 08.05 ist die Anmeldung am Seminar: Arbeitsrecht 3 und am Seminar "Arbeitsrecht Update und akteulle Rechtsprechung" möglich.
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