Vertrauenskörperschulung 1 und 2 in Siegburg.
In dem Seminar zur Vertrauenskörperschulung wurden den Teilnehmern verschiedene Aspekte des Betriebsverfassungsrechts vermittelt. Dabei ging es zunächst um den Betriebsbegriff und die rechtlichen Grundlagen der Bildung eines Betriebsrats.
Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars lag auf dem Thema Tarifverträge. Die Teilnehmer erfuhren, was ein Tarifvertrag ist, wie er zustande kommt und welche Bestimmungen darin festgelegt werden können. Es wurde auch auf die Bedeutung von Tarifverträgen in der Beschäftigungspolitik eingegangen und welche Auswirkungen sie auf die Arbeitsbedingungen haben können.
Ein weiteres wichtiges Thema war die Mitbestimmung im Betrieb. Die Teilnehmer lernten die verschiedenen Formen der Mitbestimmung kennen und welche Rechte und Pflichten damit einhergehen.

Im Seminar wurden auch aktuelle Rechtsprechungen im Arbeitsrecht diskutiert. Es wurde aufgezeigt, wie die Rechtsprechung bei der Auslegung von Gesetzen angewendet wird und welche Bedeutung sie für den Alltag im Betrieb hat.
Des Weiteren wurden im Seminar die verschiedenen Vorgehensweisen und Regelungen für Wahlen im Betrieb behandelt. Die Teilnehmer lernten, wie Wahlen geplant und durchgeführt werden und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind.
Abschließend wurde auch auf arbeitsrechtliche Grundlagen eingegangen. Die Teilnehmer lernten die wichtigsten Arbeitsgesetze und ihre Anwendungsbereiche kennen. Es wurden Themen wie Arbeitsverträge, Kündigungsschutz und Arbeitszeitregelungen behandelt.
Die Teilnehmer waren insgesamt sehr zufrieden mit dem Seminar und haben viel für ihre tägliche Arbeit im Betrieb mitgenommen.
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern und Referentin für ihre Teilnahme und ihr Engagement und freuen uns über das positive Feedback. Das Seminar war ein wichtiger Schritt, um die Teilnehmer für ihre Arbeit im Betrieb zu stärken und sie mit dem notwendigen Wissen auszustatten. Wir hoffen, dass sie das Erlernte erfolgreich in die Praxis umsetzen können und sich weiterhin für die Interessen der Beschäftigten im Betrieb einsetzen.
Seminar „Arbeitsrecht Update und aktuelle Rechtsprechung – Praxisseminar für Betriebsräte, Ersatzmitglieder und SBVs“ in Hamburg.
Vom 21. – 24.06 fand in Hamburg das Seminar zum Thema “ Arbeitsrecht Update“ statt, welches sowohl theoretische als auch praktische Inhalte vermittelte. Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, das Arbeitsgericht zu besuchen und sich mit verschiedenen Aspekten des Arbeitsrechts vertraut zu machen.
Das Seminar vermittelte den Teilnehmenden eine aktuelle Übersicht über die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und wurden über die neuesten Entwicklungen im Arbeitsrecht informiert. Zudem wurden praxisnahe Fallbeispiele bearbeitet und diskutiert, um das Verständnis für die komplexen rechtlichen Zusammenhänge zu vertiefen.

Am 3.Tag des Seminars besuchten die Teilnehmer das Arbeitsgericht in Hamburg. Dort erhielten sie einen Einblick in die Arbeitsverfahren und konnten live miterleben, wie Verhandlungen vor Gericht ablaufen. Die Teilnehmer hatten die Gelegenheit, Fragen zu stellen und mehr über die Rechtsprechung im Arbeitsrecht zu erfahren. Dieser praktische Teil des Seminars ermöglichte den Teilnehmern, das theoretische Wissen mit der realen Praxis zu verknüpfen.
Der Besuch des Miniaturwunderlandes rundete das Seminar ab und bot den Teilnehmern eine schöne Möglichkeit, sich zu entspannen und den Seminarabschluss gemeinsam zu feiern. Insgesamt war das Seminar sowohl fachlich als auch persönlich eine bereichernde Erfahrung. Die Teilnehmer konnten ihr Wissen im Arbeitsrecht vertiefen und wertvolle Kontakte knüpfen.
Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, sich zu vernetzen und persönliche Kontakte zu knüpfen. Insgesamt war das Seminar eine gelungene Veranstaltung, die sowohl fachlichen Nutzen als auch persönliches Wohlbefinden bot. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern und Referenten für ihre Teilnahme und ihr Engagement.
Betriebsräteseminar Bad-Füssing
Die Teilnehmenden des Seminars vom 12.-16.06.23 in Bad Füssing erhielten eine fundierte Fortbildung in den Bereichen der betrieblichen Mitbestimmung.
Gemeinsam mit unserem Referenten Karsten Ristow setzten sich die Betriebsräte mit den Mitwirkungsrechten des Betriebsrates in personellen, sozialen wie auch wirtschaftlichen Angelegenheiten auseinander. Insbesondere die Arbeitsweise des Wirtschaftsausschusses wurde dabei intensiv beleuchtet. Dabei wurden in vielen verschiedenen Praxisbeispielen Möglichkeiten der effektiven Interessenvertretung aufgezeigt. Das Seminar bot den vierzehn Teilnehmenden Betriebsräten Möglichkeiten des Austausches und der Vernetzung. Im weiteren Verlauf des Seminares wurden ebenfalls Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitgestaltungsmöglichkeiten der Minderheitenfraktion oder des einzelnen Betriebsratsmitgliedes aufgezeigt.
An diese Thematik schloss unser 2.Referent Joachim Vetter, Präsident des Landesarbeitsgericht Nürnberg (LAG) im weiteren Verlauf unserer Seminarwoche an.
Gemeinsam mit Herrn Vetter beleuchteten die Betriebsräte aktuelle Entwicklungen auf arbeitsrechtlicher und betriebsverfassungsrechtlicher Ebene und besprachen im weiteren Verlauf des Seminares die aktuellen Tendenzen der Rechtsprechung. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auch auf die arbeitsrechtliche Bewertung von Rechtsfällen mit Blick auf den Mitwirkungsrechten des Betriebsrates in den personellen, sozialen wie auch wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Aufgrund der Begeisterung der Teilnehmenden ist bereits ein neuen Seminartermin in Bad Füssing in Planung.

Gerichtstag für die Mitglieder des Vertrauenskörper Bayern
Das Franz Röhr Bildungswerk startet neue Schulungsreihe unter dem Titel „Aktuelle Rechtsprechung“ für Vertrauensleute in Bayern.
Am Donnerstag, den 29.06.2023 startete das FRBW einen neuen Baustein der Vertrauensleute (VK) Ausbildung in Bayern. Vor dem Arbeitsgericht in Augsburg trafen sich Kolleginnen und Kollegen, um gemeinsam Kammerverhandlungen des Arbeitsgerichtes in Augsburg zu besuchen.
Auf Wunsch von Vertrauensleuten aus Bayern hat das FRBW nun einen neuen Baustein für die Ausbildung von Vertrauensleuten eingeführt. Die über Jahre bewährte Ausbildung der Vertrauensleute wurde um einen maximal praxisbezogenen Baustein erweitert. Seit diesem Jahr werden nicht nur die herkömmlichen dreitägigen Grundlagenschulungen für Vertrauensleute angeboten. Mit dem neuen Baustein erleben Vertrauensleute Arbeitsrecht in der Praxis. Vertrauensleute, Mitglieder aber auch Freunde des FRBW können beim Besuch der Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte in Bayern erleben, wie das theoretische Wissen aus Schulungen im Einzelfall in die Praxis umgesetzt wird.
In Augsburg erlebten die Kolleginnen und Kollegen spannende Fälle aus den Bereichen Kündigungsschutz- und Leistungsklagen und bekamen tiefe Einblicke in einerseits rechtlich andererseits aber auch menschlich tiefgründige Auseinandersetzungen aus dem arbeitsrechtlichen Bereich. Nach dem gemeinsamen Mittagessen und der ausführlichen Besprechung der am Vormittag erlebten Fälle war die einhellige Meinung der Teilnehmer, dass sich dieser erlebte Praxisteil des Arbeitsrechts mehr als gelohnt hat. Mit der Aussicht auf künftige Besuche am Landesarbeitsgericht in München oder Nürnberg stehen weitere spannende Veranstaltungen auf der Agenda des FRBW und der CGM.
[kr]

In Bester Verfassung? Auf den Spuren der Demokratie in Bonn.
Bildungsreise vom 10.-13. Juli 2023 in Kooperation mit der Arbeitnehmerzentrum Königswinter.
Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm Bonn eine besondere Rolle für Deutschland ein. Die Stadt am Rhein war nicht nur von 1949 bis 1973 provisorischer Regierungssitz, sondern war auch bis zur Wiedervereinigung 1990 Bundeshauptstadt. Hier pulsierte das politische Leben!
In unserem Seminar gehen wir auf die Suche nach den Spuren der deutschen Demokratiegeschichte und machen uns dafür u.a. auf den Weg der Demokratie im alten Bonner Regierungsviertel. Neben politisch-historischen Stationen werfen wir aber auch einen Blick auf den Strukturwandel Bonns hin zum Sitz der Vereinten Nationen und der Rolle als zweites politisches Zentrum Deutschlands.
