Einstiegsseminar für neue Betriebsräte

Im Juni erhielten die Teilnehmenden des Seminars „Neu im Betriebsrat“ erste Einblicke in das Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht.

Durch das dreitägige Seminar „Neu im Betriebsrat“, welches vom 27.06 bis 29.06.2022 in Karlsruhe stattfand, erhielten die Teilnehmenden eine schnelle und gründliche Einarbeitung in die Schwerpunktaufgaben des Betriebsrats. Als Referent war der CGM-Geschäftsführer Ulrich Striegel tätig. Im Seminar wurden explizit betriebsverfassungsrechtliche und arbeitsrechtliche Grundkenntnisse vermittelt. Im Bereich Betriebsverfassungsrecht wurden die neuen Betriebsräte in den Themen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei wirtschaftlichen, sozialen und personellen Maßnahmen, Organisation und Rechtstellung des Betriebsrats, sowie besonderem Kündigungsschutz, Arbeitsbefreiung, Freistellung und Geheimhaltungspflicht geschult. Zum Arbeitsrecht vermittelte das Seminar den Teilnehmenden sowohl Wissen über den Einzelarbeitsvertrag, das Verhältnis von Tarifvertrag und Gesetz zueinander, als auch über den Abschluss, den Inhalt und die Beendigung eines Arbeitsvertrags. Neben der thematischen Auseinandersetzung mit betriebsratsrelevanten Inhalten, rundete am Abend des 28.06 ein Stadtrundgang in Karlsruhe den Seminaraufenthalt ab. Durch die Absolvierung des Seminars „Neu im Betriebsrat“ sind die Teilnehmenden nun gut vorbereitet für anschließende Vertiefungsseminare in den Grundlagenbereichen Arbeitsrecht I und Betriebsverfassungsrecht I.

07.11.2023 - 10.11.2023 - BR-Seminar in Fulda Bis zum 07.09 ist die Anmeldung am Seminar: Arbeitsrecht 3 möglich.
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