Aus ganz Baden-Württemberg reisten am 04. Oktober 2021 CGM-Vertrauensleute nach Bad Urach, um beim 2. Baustein der VK-Schulungsreihe dabei zu sein. 11 hochmotivierte Teilnehmer brachten ihre persönliche Freizeit ein, um innerhalb von 3 Tagen ihr rechtliches Wissen für die tägliche Arbeit als Gewerkschaftsbeauftragte der CGM im Betrieb zu vertiefen und sich auf ein mögliches zukünftiges Mandat als Betriebsratsmitglied vorzubereiten. Einige der Schulungsteilnehmer kannten sich bereits aus dem 1. Baustein der VK-Schulungen des letzten Jahres – die Wiedersehensfreude war groß.

Unter der Leitung von CGM Geschäftsführer Joachim Müller, gehörte der erste Tag der betrieblichen Mitbestimmung und dem Arbeitsrecht. Die Teilnehmer erhielten bspw. einen Überblick über wichtige Arbeitnehmerschutzbestimmungen in verschiedenen Rechtsquellen und lernten das hierarchische Verhältnis zwischen den unterschiedlichen Gesetzen und zu Tarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen kennen, bis hin zum Einfluss europäischer Richtlinien aufs deutsche Rechtssystem.
Der 2. Seminartag galt u.a. den Beteiligungsmöglichkeiten der Vertrauensfrau-/mann. Auf großes Interesse stießen bei den Teilnehmenden die Stellung des Betriebsrates und unter welchen Vorzeichen eine Freistellung im Betrieb erfolgen kann. Am Nachmittag befassten sie die Teilnehmenden mit der Entstheung von Tarifverträgen. Dabei kam eine rege Diskussion darüber auf, wie Tarifforderungen am besten durchsetzbar sind und ab wann das Arbeitskampfrecht greift.
Am letzten Schulungstag wurden verschiedene Wahlsysteme in der Demokratie beleuchtet. Anhand von der Bundestagswahl, über die Landtagswahl bis hin zur Betriebsratswahl wurde eindrücklich, wie lebendig Demokratie ist und wo der Einzelne sich mit seiner Stimme einbringen kann. Zuletzt beschäftigten sich die Teilnehmenden mit dem gerichtlichen Instanzenzug und den verschiedenen Gerichtszweigen. Auf großes Interesse stießen bei den Teilnehmenden eine Auswahl aktueller Rechtsprechungsfälle aus der Praxis des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts. Rege Diskussionen und unterschiedliche Auffassungen kamen auf. Es wurde eindrücklich klar, wie unwichtig erscheinende Begebenheiten einen Fall vollkommen verändern können.
Das Aufbauseminar ist bereits in Planung und die Teilnehmenden freuen sich auf ein Wiedersehen im kommenden Jahr.