Bund-Länder-Beschluss vom 3.März

Mit dem Treffen vom 3.März, einigten sich Bund und Länder auf eine umfangreiche Öffnungstrategie, die ab dem 1.März gilt.

Damit einhergehend wird die bestehende Verordnung, vom Januar 2021, bis zum 30.April verlängert. Dies hat zur Folge, das Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.

Die Öffnungstrategie fasste die Bundesregierung in der folgenden Tabelle zusammen:

07.11.2023 - 10.11.2023 - BR-Seminar in Fulda Bis zum 07.09 ist die Anmeldung am Seminar: Arbeitsrecht 3 möglich.
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