• Renten- und Sozialversicherungsrecht

    In diesem Seminar werden wir uns mit den komplexen Themen der Sozialversicherung und der Rentenversicherung und den vielfältigen Aufgaben des Betriebsrats befassen.

  • Industrie 4.0 – Den Wandel im BR mitgestalten

    Das Seminar vermittelt den Teilnehmenden spielerisch und mit realistischem Blick die Grundlagen der Digitalisierung.

  • Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 1

    Für Betriebsräte ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz einer der wichtigsten Aufgaben. Die Mitbestimmung des Betriebsrats bezieht sich allen voran auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern.

  • Einführung in das Entgelt-Rahmenabkommen (ERA)

    Das Entgeltrahmenabkommen (ERA) legt die Grundentgeltfindung von Tätigkeiten der Metall- und Elektroindustrie fest.

  • Das Kündigungs-ABC

    Eine der bedeutendsten Rechte ist das Mitbestimmungsrecht bei Kündigungen und Abmahnungen von Arbeitnehmern.

  • Betriebsverfassungsrecht 3 und aktuelle Rechtsprechung

    Das Seminar Betriebsverfassungsrecht 3 vertieft das erlernte Wissen aus den Grundlagenseminaren Betriebsverfassungsrecht 1 und 2 und ergänzt um weitere Inhalte.

  • Betriebsverfassungsrecht 2 und aktuelle Rechtsprechung

    Betriebsverfassungsrecht 2 und aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte und Mitglieder der SBV.

  • Arbeitsrecht 3 und aktuelle Rechtsprechung

    Mit dem Thema Kündigungen tauchen wir in die tiefgreifendsten Herausforderungen des Arbeitsalltags ein.

  • Arbeitsrecht 2 und aktuelle Rechtsprechung

    Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht sowie zum Arbeitsschutz.

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz 2

    Im zweiten Teil unserer Seminarreihe "Arbeits- und Gesundheitsschutz" tauchen wir tief in die Praxis der Gefährdungsbeurteilung ein.

Seminar Ansprechpartner

Leonardo Chiarelli

Gerne helfe ich bei Fragen rundum unsere Seminare.

Fachseminare und BR-Schulungen

Sicherer BR-Einstieg

Mit mehrtägigen Grundlagenschulungen in aktuellem Arbeitsrecht und Betriebs-verfassungsrecht (BetrVG I-III und AR I-III) gelingt Ihnen der sichere Einstieg in die Gremienarbeit. Erlernen Sie im Seminar, wie Sie Fristen richtig berechnen, sicher formulieren, Gesetze und Urteile richtig lesen und sich kompetent für die Rechte der Arbeitnehmer:innen einsetzen.

Wissen auffrischen als Betriebsrat

Kennen Sie die neuen, aktuellen Verordnungen, Gesetze und Richtlinien? Das FRBW als Bildungsanbieter macht Sie fit für alle Themen rund um die Arbeitswelt 4.0! Vertiefen Sie Ihr Fachwissen als BR und frischen Sie Ihre Kenntnisse auf. Unsere mehrtägigen Fach-Seminare und BR-Schulungen sind branchen-, gewerkschafts- und konfessionsunabhängig.

Häufige Fragen zu den BR – Seminaren

Betriebsräte haben einen Anspruch auf den Besuch erforderlicher Schulungen. Die Erforderlichkeit beurteilt der Betriebsrat selbst. Ein Anspruch ist gegeben, wenn die Schulung zur sach- und fachgerechten Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats beiträgt. Auch bei langjähriger Betriebsratstätigkeit kann ein Schulungsbesuch erforderlich sein. Für jedes Betriebsratsmitglied gelten Seminare im Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz als Grundlagenschulung. Bei konkreten betrieblichen Aufgaben, z.B. bei Restrukturierung, Einführung neuer Technologien, Tarifverhandlungen kann die Teilnahme an weiteren Schulungen erforderlich sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Ratgeber „Schulungsanspruch nach §37(6)“.

Hier geht es zu unseren Grundlagenseminare für Betriebsräte.

Eine Erforderlichkeit einer Schulung ergibt sich, wenn das Ersatzmitglied voraussichtlich zu mehr als 40% der Sitzungen des Betriebsrats herangezogen wurde. Siehe dazu den Beschluss des LAG vom 26.04.2016 – 1 TaBV 63/15. In der Praxis empfiehlt sich frühzeitig einen Schulungsplan mit dem Arbeitgeber zu erstellen. Dabei überzeugt häufig schon das Argument, dass Sie mit dem Nachrücken in den Betriebsrat sofort die Verantwortung eines festen Mitglieds des Betriebsrats tragen und entsprechend über Grundlagenwissen verfügen sollten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Ratgeber “Meine Rolle als Ersatzmitglied im Betriebsrat“.

Der Arbeitgeber hat in diesem Zusammenhang verschiedene Pflichten, die im § 37 Abs. 6 BetrVG geregelt sind: Freistellung von der Arbeit: Der Arbeitgeber muss das Betriebsratsmitglied von der Arbeit freistellen, wenn es an einer erforderlichen Schulung teilnimmt. Kostenübernahme: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für die Schulung zu tragen. Dies beinhaltet nicht nur die Seminargebühren, sondern auch Reisekosten und eventuelle Übernachtungskosten. Keine Ablehnung: Der Arbeitgeber darf die Teilnahme an erforderlichen Schulungen nicht allgemein ablehnen. Er muss die Erforderlichkeit der Schulung im Einzelfall prüfen. Arbeitsentgelt: Während der Schulungsteilnahme muss der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiterzahlen. Informationspflicht: Der Arbeitgeber sollte rechtzeitig über die geplante Schulung informiert werden, um die organisatorischen Maßnahmen treffen zu können.

Die Seminarunterlagen erhalten Sie direkt vor Ort. Gemeinsam mit weiteren Seminarmaterialien, wie die entsprechende Fachliteratur.

Sie können sich einen Platz für das Seminar Ihrer Wahl sichern und diesen reservieren. Die Reservierungsbestätigung wird an Werktagen innerhalb von 24 Stunden nach Bearbeitung der Anmeldung per E-Mail verschickt. Eine verbindliche Anmeldung kann nur über den Anmeldebogen erfolgen. Der Bogen steht für Sie auf der jeweiligen Seite des Seminars zum Herunterladen bereit. Haben Sie nichts von uns gehört? Bitte zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Hier geht es zu unseren Ansprechpartnern.

Ja, es ist möglich eine Begleitung mit auf das Seminar zu nehmen. Die daraus entstehenden Mehrkosten sind durch den Teilnehmenden selbst zu übernehmen.

In unseren Inhouse-Seminaren bestimmen Sie die Inhalte, den Zeitplan und den Ort Ihrer Weiterbildung! Wir schulen Ihr Gremium direkt bei Ihnen im Betrieb, an einem anderen Ort Ihrer Wahl oder online – und zwar genau in den Bereichen, die für Sie aktuell relevant sind. Gerne beraten wir Sie individuell und erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot.

Sollten Sie gezwungen sein, Ihr bereits gebuchtes Seminar zu stornieren, bitten wir Sie um eine umgehende schriftliche Benachrichtigung (z. B. per Fax oder E-Mail). Bei Stornierungen bis spätestens acht Wochen vor Seminarbeginn werden keine Kosten erhoben. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen zum Seminar ohne vorherige Stornierung ist das Franz-Röhr-Bildungswerk e.V. berechtigt, die volle Seminargebühr in Rechnung zu stellen. Wir weisen darauf hin, dass statt einer Stornierung für Sie die Möglichkeit besteht, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, wodurch eventuelle Stornokosten vermieden werden. Bitte beachten Sie hierzu die seminarspezifischen Informationen auf unseren Ausschreibungen. Eventuell auf uns zukommende Stornierungskosten des Hotels werden an Ihr Unternehmen weitergeleitet.
Weitere Informationen sind in unseren AGBs zu finden.