Schulungsanspruch

Schulungen sind wichtig für das regelmäßige Auffrischen sowie Erweitern von Wissen und Fähigkeiten

Anspruch auf Fort- und Weiterbildungen

Die Fortbildung oder Weiterbildung dient dazu, die beruflichen Fähigkeiten aufzufrischen, zu erweitern oder neuen Gegebenheiten anzupassen. Dabei richtet sich der Anspruch auf eine Fortbildung, eine Übernahme der Fortbildungskosten und bezahlte Freistellung für die Fortbildungstage von Mitgliedern des Betriebsrates, ArbeitnehmerInnen und JAVs, auch an die gesetzliche Regelungen die eine Vielzahl von Bundesländern zum Anspruch auf Fortbildungstage erlassen haben.

So haben Mitglieder des Betriebsrates und Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung das Recht, Seminare zu besuchen. Der Arbeitgeber muss für die Kosten aufkommen. Bei Fragen helfen wir Ihnen auch gerne persönlich weiter.

Schulungsanspruch

Bildungszeit

Eine rechtlich genehmigte Freistellung nach den Bildungsurlaubsgesetzen der einzelnen Bundesländer, für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungen mit berufsbezogenen Thematisierungen.

Freistellung nach § 37.6

§ 37.6 des Betriebsverfassungsgesetzes sichert und regelt den kollektiven Anspruch des Betriebsratsgremiums sich durch Schulungen und Bildungsmaßnahmen für seine Arbeit weiter zu qualifizieren.

Freistellung nach § 37.7

§ 37.7 regelt den Individualanspruch eines einzelnen Betriebsrates auf Fort- und Weiterbildung, welche von anerkannten Trägern durchgeführt werden.