Hinweise für die Teilnahme an den Seminaren
Die Teilnahme an den Seminaren steht jedem Erwachsenen offen. Anmeldungen können online erfolgen; sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Jede/r Teilnehmer/in erhält nach der Anmeldung rechtzeitig vor Beginn des Seminars das Programm und den Ablaufplan.
Teilnehmergebühren (zzgl. staatlicher Förderung):
Die Teilnehmergebühr ist unter Angabe der Seminarnummer bis 4 Wochen vor Seminarbeginn auf das Konto Nr. 39329434 bei der Postbank Essen (BLZ 36010043) des Franz-Röhr-Bildungswerkes zu überweisen. Mit der Überweisung ist der Seminarplatz reserviert.
Hinweise für die Freistellung vom Betrieb:
In den Bundesländern mit Bildungsurlaubsgesetzen beantragen die Teilnehmer/innen ihre bezahlte Freistellung vom Betrieb nach den Vorschriften dieser Gesetze.
Die Anerkennung der Seminare beantragt das Franz-Röhr-Bildungswerk bei den zuständigen Ministerien. Die für die Freistellung erforderlichen Aktenzeichen erhält der Seminarteilnehmer, sobald der Anerkennungsbescheid des Ministeriums vorliegt. Der Teilnehmer beantragt den Bildungsurlaub formlos bei seinem Arbeitgeber. Ansonsten prüft er tarifpolitische Freistellungsansprüche bzw. beantragt Jahresurlaub.
Betriebsratsmitglieder erwirken einen Freistellungsbeschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Den Firmen werden die effektiven Seminarkosten gem. § 40 BetrVG vom Franz-Röhr-Bildungswerk in Rechnung gestellt. Alle Seminare erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entwickelten Anforderungen.
Nur wenn der Beschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG nicht durchsetzbar ist, lassen sich Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 7 BetrVG freistellen. Sie zahlen dann die o. a. Teilnehmergebühren.
Bundesz.
für politische Bildung
Christlicher Gewerkschaftsbund
Christliche Gewerkschaft Metall
Gewerkschaftszeitung
Franz-Röhr-Bildungswerk e.V.
Konstantinstr. 13
53179 Bonn

Karin Heußner
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